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ASoK 1, Jänner 2026, Seite 13

Die persönliche Rechtsstellung von Betriebsräten (Teil I)

Schutz von Entgelt, Karriere und Belegschaft

Christoph Wolf und Andrea Potz

Dieser Beitrag widmet sich der persönlichen Rechtsstellung von Betriebsräten. In Teil I werden die gesetzlichen Grundlagen und die Abgrenzung der Mandatsausübung von arbeitsvertraglichen Pflichten sowie der Schutz vor Beschränkungen und Benachteiligungen insbesondere beim Entgelt und bei der Karriere näher beleuchtet.

1. Der konstitutionelle Rahmen für die Betriebsratstätigkeit

Die in § 33 bis 134 ArbVG geregelte Betriebsverfassung sieht eine innerbetriebliche gesetzliche Interessenvertretung vor, die ex lege alle Arbeitnehmenden im Sinn der Betriebsverfassung (Belegschaft) erfasst. Die Belegschaft hat eine – gesetzlich allerdings nicht sanktionierte – Organisationspflicht (§ 40 Abs 1 ArbVG). Dies bedeutet, dass sie die Verpflichtung hat, die in der Betriebsverfassung vorgesehenen Organe (zB Betriebsversammlung) zu bilden und einen Betriebsrat zu wählen. Zum Zweck der Be...

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