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ÖBA 1, Jänner 2026, Seite 63

Klauselentscheidung zu Kreditkartenbedingungen: wirksame Zustimmungsfiktionsklausel!

ÖBA 2026/3170 (OGH)

§§ 4, 47, 48, 50 55, 63, 68 ZaDiG 2018; § 879 ABGB; §§ 6, 28 KSchG.

https://doi.org/10.47782/oeba202601006301

Eine Klausel kann den Zahlungsdienstnutzer dazu verpflichten, die Originalsendung zu vernichten, mit der er personalisierte Sicherheitsmerkmale erhält. Die Haftungsbefreiung des Zahlungsdienstnutzers nach § 68 Abs 6 ZaDiG 2018 greift erst mit Einlangen seiner (Verlust-)Anzeige beim Zahlungsdienstleister.

Eine Zustimmungsfiktionsklausel, die nur solche Vertragsänderungen (hier: ausgenommen die Hauptleistungspflichten) erlaubt, die durch gesetzliche Änderungen, behördliche oder gerichtliche Vorgaben erzwungen sind, ist weder gröblich benachteiligend noch intransparent.

Wegen intransparenter Überschneidung unwirksam ist ein Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen und grenzüberschreitende Kartentransaktionen, wenn der Vertrag auch Währungsumrechnungsentgelte unter Heranziehung des aus dem jeweiligen Referenzwechselkurs und einem Ankaufsabschlag gebildeten Wechselkurses vorsieht.

Um dem Transparenzerfordernis zu genügen, müssen die Grundlagen für die Bildung eines Referenzwechselkurses offengelegt werden.

Bei der Klauselprüfung außen vor zu bleiben haben in überschaubarer Weise kaum hinreichend kon...

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