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ÖBA 1, Jänner 2026, Seite 21

Mängel im Valutaverhältnis, Einlagenrückgewähr und die Wirksamkeit von Zahlungsaufträgen

Bernhard Burtscher

Führt eine Bank eine Überweisung aus, muss sie sich grundsätzlich um das Grundverhältnis zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger nicht kümmern. Der Beitrag untersucht die Frage, ob Durchbrechungen dieses Grundsatzes geboten sind, wenn durch die Überweisung eine verbotene Einlagenrückgewähr stattfindet. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsregeln im Wege eines Missbrauchs der Vertretungsmacht auf die Autorisierung des Zahlungsvorgangs durchschlägt.

https://doi.org/10.47782/oeba202601002101

When a bank executes a credit transfer, it does not generally have to concern itself with the underlying relationship between the payer and the payee. This article examines whether there are exceptions to this rule if the credit transfer results in a prohibited return of capital to shareholders. In particular, the question arises as to whether the violation of capital preservation has an impact on the authorisation of the payment transaction.

Stichwörter: Einlagenrückgewähr, Missbrauch der Vertretungsmacht, Autorisierung, Anweisung, Zahlungsauftrag, Abstraktionsprinzip, Verjährung.

JEL-Classification: K 10, K 12, K 15, K 22, K 23.

1. Problemaufriss

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