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Internationale Stiftungsmobilität im Spiegel aktueller Rechtsprechung
- zugleich Anmerkungen zu BFH v. 4.6.2025 - II R 30/22 und FG München vom 13.8.2025 - 4 K 2055/23
Stiftungen sind ein beliebtes Instrument, um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu planen oder den von der Wegzugsbesteuerung unbeschadeten Wohnsitzwechsel des Stifters zu ermöglichen. Hierneben können Stiftungen selbst durch Sitzverlegung „mobil“ sein. Aus steuer- wie zivilrechtlicher Sicht bedeutsam ist insbesondere der Fall, dass aufgrund eines Umzugs der Geschäftsleitungsorgane der Verwaltungssitz vom Ausland ins Inland (Zuzugsfall) verlagert wird. Die hiermit verbundene Frage der aufrechterhaltenen oder untergegangenen Rechtsfähigkeit der nach ausländischem Recht errichteten Stiftung kann bspw. für die Ersatzerbschaftsteuerpflicht von Bedeutung sein. Mit den Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung hatten sich zuletzt auch der BFH sowie das FG München in unterschiedlichen Streitfällen befasst. Die aktuelle Rechtsprechung soll zum Anlass genommen werden, grundlegende Fragen der internationalen Mobilität von Stiftungen aufzurollen.
Foundations are popular for planning corporate and asset succession as well as for enabling founders to change their place of residence without incurring exit taxation. However, foundations can be ‘mobile’ themselves by reloca...