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SWK 36, 20. Dezember 2025, Seite 1480

Steuerliche Entlastung bei Feiertagsarbeit und Überstunden

Am wurde ein Initiativantrag zur Änderung des EStG (666/A 28. GP) im Nationalrat eingebracht, mit dem die steuerliche Begünstigung von Feiertagsarbeit gesetzlich abgesichert wird. Die parlamentarische Behandlung und Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelt (§ 68 Abs 1 EStG): In Reaktion auf die BFG-Entscheidung vom , RV/3100544/2017, wird die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts in § 68 Abs 1 EStG ausdrücklich gesetzlich verankert.

Begünstigte Überstundenbesteuerung (§ 124b Z 440 EStG): Der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten 15 Überstunden im Monat soll für 2026 mit 170 Euro in einem erhöhten Ausmaß erhalten bleiben. Erst ab 2027 sinkt der Freibetrag auf das dauerhafte Maß von maximal 120 Euro für die ersten zehn Überstunden.

Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen (§ 124b Z 462 EStG): Die Regelung, die es ermöglicht, virtuelle Anteile (phantom shares) steuerneutral in echte Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen (§ 67a EStG) umzuwandeln, wird um ein Jahr bis zum verlängert.

Rückwirkende Anwendung und „Aufrollung“: Die Regeln sollen bereits für Lohnzahlungszeiträume ab dem gelten. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Aufrollung (nachträgliche Korrektur) der Lohnabrechnungen durchzuführen. Diese muss so bald wie m...

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