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SWK 36, 20. Dezember 2025, Seite 1506

Bestätigung der Nutzenfiktion im Tiroler Tourismusgesetz 2006 durch den VfGH

Zur Zulässigkeit der Fiktion des objektbezogenen Besteuerungsgegenstands

Clemens Winter

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 28/2025, die Verfassungskonformität der im Tiroler Tourismusgesetz 2006 normierten Fiktion, wonach jedem Unternehmer ein Nutzen aus dem Tourismus bereits ex lege anhand der vereinnahmten Bemessungsgrundlage zuzurechnen ist, festgestellt.

1. Allgemeine Grundlagen von Tourismusabgaben

Die Mehrzahl der österreichischen Bundesländer fördert den Wirtschaftszweig des Tourismus in besonderem Maße durch die Einhebung von durch Unternehmen zu entrichtenden „Tourismusförderungsbeiträgen“ in verschiedenen Detailausgestaltungen. Lediglich die Bundesländer Wien und seit dem Jahr 2023 ebenso Niederösterreich erweisen sich hierbei als Ausnahmen.

Aus verfassungsrechtlicher Perspektive fußt die Berechtigung der Länder zur Einhebung entweder auf § 16 Abs 1 Z 6 Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl I 2023/168, sofern die Geldleistungen als Abgaben ausgestaltet sind, oder auf dem generellen Kompetenztatbestand des „Fremdenverkehrs“, welcher in Ermangelung einer ausdrücklichen Nennung nach Art 15 Abs 1 B-VG den Ländern zugeordnet ist und hinsichtlich dessen die Einhebung von entsprechenden Beiträgen zur Förderung eben des Fremdenverkehrs eine Annexmaterie darstellt.

In ihren Grundzügen sind die Modalitäten der Einhebun...

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