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Nationalrat beschließt AbgÄG 2025, Senkung der Elektrizitätsabgabe und Betrugsbekämpfungsgesetz 2025
Erhöhte Umsatzgrenzen für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht ab 1. 1. 2026
(SWK) - Am hat der Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2025 (95/BNR 28. GP) sowie das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (96/BNR [Teil Daten], 97/BNR [Teil Steuern] und 99/BNR [Teil Sozialabgaben] 28. GP) beschlossen. Daneben wurden bereits erste Maßnahmen aus dem Digitalisierungs- und Entbürokratisierungspaket im Bereich Registrierkassen auf den Weg gebracht. Ebenso wurde in einer Sondersitzung des Nationalrats am eine Senkung der Elektrizitätsabgabe (127/BNR 28. GP) beschlossen.
Abgabenänderungsgesetz 2025 und Registrierkassen
AbgÄG 2025 inklusive Abänderungsantrag
Neben diversen Änderungen im Steuerrecht bringt das AbgÄG 2025 auch eine Ausweitung des Tabakmonopols und strengere Regeln für den Verkauf von E-Zigaretten.
Das Gesetzespaket wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags (AA-36 BlgNR 28. GP) verabschiedet. Dieser sieht vor, die Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht, wie sie etwa für Verkäufe im Freien, auf Schi- und Almhütten sowie in Buschenschanken gelten, ab von 30.000 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen.
Außerdem wird die Ausstellung digitaler Kassenbelege erleichtert: Der Unternehmer kann den elektronischen Beleg entweder in den unmi...