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IRZ 1, Jänner 2021, Seite 9

Bestimmung sachgerechter Kapitalkosten für den Goodwill-Impairment-Test in Zeiten der Corona-Pandemie

Christian Zwirner und Gregor Zimny

Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt von der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2), dessen Auswirkungen in beinahe allen Branchen zu spüren sind. Aufgrund der aktuellen Lage müssen Unternehmen teilweise grundlegend neu bewertet werden. Auf dem Aktienmarkt hat diese Neubewertung der Unternehmen in vielen Fällen bereits stattgefunden, wodurch einige Unternehmen einen großen Teil ihres Marktwerts verloren haben. Bei zahlreichen Unternehmen ist in diesem Zusammenhang die Marktkapitalisierung unter den Buchwert des Eigenkapitals gesunken, was ein triggering event darstellt. Für IFRS-bilanzierende Unternehmen stellt sich insbesondere die Frage, wie die derzeitige coronabedingte Lage bei der Ermittlung sachgerechter Kapitalkosten für Zwecke der Impairment-Tests nach IAS 36 zu beurteilen ist. Dabei ist insbesondere auf die dabei verwendeten Kapitalkosten zu achten, da bereits kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können.

Im folgenden Beitrag gehen die Autoren darauf ein, was bilanzierende Unternehmen bei der aktuellen Ermittlung von Kapitalkosten für Zwecke von Impairment-Tests vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bea...

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