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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

I. Systematik

85

Überblick. Die Versagung eines Entlastungsanspruchs von deutschen Abzugssteuern über § 50d Abs. 3 EStG gerät in offenen Konflikt mit verschiedenen Grundfreiheiten des AEUV. Folgende Grundfreiheiten können hier im Einzelnen tangiert sein:

  • Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, s. Rz. 88 ff.)

  • Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV, s. Rz. 102 ff.)

  • Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV, s. Rz. 107 ff.)

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Verhältnis zu Richtlinien: Keine abschließende Harmonisierung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG bewegt sich im Harmonisierungsbereich verschiedener Richtlinien, namentlich der MTR, ZLR und der ATAD (vgl. zum Überblick Rz. 1). Nach hier vertretener Ansicht verpflichtet aber keine dieser Richtliniennormen zu S. 99 einer diskriminierenden Missbrauchsvermeidung und bezwecken auch keine abschließende Harmonisierung (vgl. Rz. 54 zur MTR; Rz. 61 zur ZLR, Rz. 71 zur ATAD; s. aber Rz. 84 zur ATAD III-E). Auch wenn § 50d Abs. 3 EStG daher im Harmonisierungsbereich dieser Richtlinien steht, ist dessen diskriminierende Wirkung (vgl. Rz. 89 ff.) anhand der Grundfreiheiten zu prüfen und zu rechtfertigen.

87

Verhältnis zum allgemeinen Grundsatz des Miss...

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