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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

I. Überblick

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Überblick. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG ist in einzigartig vielfältiger Weise unionsrechtlichen Einflüssen ausgesetzt. Das ergibt sich letztlich aus dem Umstand, dass § 50d Abs. 3 EStG seinem Tatbestand nach eine Vielzahl verschiedener Entlastungsansprüche erfasst (vgl. § 50d Abs. 3 EStG Rz. 137) und der unionsrechtliche Maßstab für die Prüfung und Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG stets in Zusammenschau mit der jeweils betroffenen Entlastungsgrundlage zu bestimmen ist (vgl. Rz. 12 ff.). Da die jeweiligen Entlastungsansprüche auf unterschiedlich unionsrechtlich determinierten Rechtsgrundlagen beruhen, variiert je nach Harmonisierungsgrad der Rechtsgrundlage des Entlastungsanspruchs auch der unionsrecht S. 5 liche Prüfungs- und Auslegungsmaßstab für dessen Versagung nach § 50d Abs. 3 EStG. So kann ein Verstoß gegen sekundäres Unionsrecht in Frage stehen, wenn § 50d Abs. 3 EStG Ansprüche nach § 43b EStG und § 50g EStG versagt, weil diese Entlastungsnormen auf EU-Richtlinien (Art. 5 MTR, vgl. dazu Rz. 46 ff. und Art. 1 ZLR, vgl. dazu Rz. 55 ff.) beruhen; zugleich stellt § 50d Abs. 3 EStG in diesem Bereich aber potenziell auch eine Umsetzung der in diesen Richtlinien vorgesehenen...

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