Außensteuerrecht
2025
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II. Mutter-Tochter-RL (EU-Fall)
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Bedeutung. Die Mutter-Tochter-Richtlinie (kurz: MTR) ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 5 MTR darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 43b EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten S. 67 sein (str., vgl. Rz. 51). Art. 5 MTR regelt die Zielvorgabe, dass die Mitgliedstaaten Dividenden einer EU-Muttergesellschaft an ihre EU-Tochtergesellschaft vom Steuerabzug an der Quelle zu befreien haben. Daraus folgt, dass Art. 5 MTR für § 50d Abs. 3 EStG nur in innerunionalen Fällen (für die relevanten Fallgruppen s. Art. 1 Abs. 1 MTR ) als Prüfungsmaßstab in Betracht kommt: Versagt § 50d Abs. 3 EStG den Entlastungsanspruch nach § 43b EStG oder vergleichbaren DBA-Normen, verstößt dies grundsätzlich gegen Art. 5 MTR. Die Mitgliedstaaten dürfen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nämlich nicht einseitig restriktivere Maßnahmen einführen und den Anspruch nach Art. 5 MTR von weiteren Bedingungen abhängig machen. Da Art. 5 MTR unmittelbar anwendbar ist (vgl. Rz. 47), verdrängt er über den Anwendungsvorrang die Regelun...