Außensteuerrecht
2025
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IV. Unionsrechtlicher Maßstab für § 50d Abs. 3 EStG
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Ermittlung des richtigen Auslegungs- und Prüfungsmaßstabs für § 50d Abs. 3 EStG. Welche der unter Rz. 1 aufgeführten Rechtsnormen den richtigen Auslegungs- und Prüfungsmaßstab für eine unionsrechtliche Würdigung des § 50d Abs. 3 EStG bildet, kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt vielmehr auf den jeweils von § 50d Abs. 3 EStG betroffenen Entlastungsanspruch an. Das ergibt sich daraus, dass die jeweils in Betracht kommenden Entlastungsansprüche (DBA, § 43b, § 44a Abs. 9, § 50g EStG) in unterschiedlicher Weise unionsrechtlichen Einflüssen unterliegen. Je nachdem, welcher Entlastungsanspruch von § 50d Abs. 3 EStG betroffen ist, kann für die unionsrechtliche Überprüfung dessen Versagung ein anderer unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab gelten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer nach Entlastungsansprüchen gegliederten Differenzierung:
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§ 50d Abs. 3 i.V.m. DBA (EU- und Drittstaatenfälle). Der originäre Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG erfasst seinem Wortlaut nach nur Entlastungsansprüche auf der Grundlage eines DBA. Für die Prüfung ist aber weiter zu differenzieren:
S. 16 Wird ein Anspruch auf der Grundlage eines DBA mit einem ...