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IRZ 2, Februar 2020, Seite 95

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte (KAM) in den Bestätigungsvermerken der DAX-30-Unternehmen

Agnes Aschfalk-Evertz

Als Reaktion auf die Verwerfungen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde der Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entities, PIE) durch EU-Abschlussprüfungsverordnung und AReG um eine Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte (key audit matters, KAM) ergänzt. Die zusätzliche Berichterstattung über die Schwerpunkte der Prüfungstätigkeit soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks verbessern und dadurch das Vertrauen in die Abschlussprüfung stärken. Der vorliegende Beitrag analysiert die Praxis der Berichterstattung über KAM und gibt Hinweise, wie eine Rückkehr zur Boilerplate-Berichterstattung vermieden werden kann.

1. Einleitung

Die Reform des Bestätigungsvermerks durch EU-APrVO und ihre nationale Umsetzung im Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) zählen zu den Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung. Nach § 322 Abs. 1a HGB muss der Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, um eine Berichterstattung zu den „bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen“ erweitert werden. Inhaltlich entspricht diese Vorga...

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