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IRZ 2, Februar 2020, Seite 61

Gewinnabführungsverträge nach AktG im IFRS-Konzernabschluss

Frank Richter und Silvia Rogler

Bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags nach deutschem Aktienrecht (AktG) verpflichtet sich das Mutterunternehmen zu Ausgleichs- und Abfindungszahlungen gegenüber den nicht beherrschenden Gesellschaftern. Explizite Regelungen zur Bilanzierung dieser Verpflichtungen finden sich in den IFRS nicht. Der vorliegende Beitrag bietet vor diesem Hintergrund Hilfestellung und zeigt auf, wie die bilanzielle Abbildung im IFRS-Konzernabschluss vorzunehmen ist.

1. Einleitung

Ein Gewinnabführungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine Gesellschaft verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Mit der Pflicht zur Abführung des ganzen Gewinns ist beim empfangenden Unternehmen gleichzeitig die Pflicht zur Übernahme von Verlusten verbunden, sodass der Begriff Ergebnisabführungsvertrag treffender wäre.

Bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags muss nach § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG ein angemessener Ausgleich für die nicht beherrschenden Gesellschafter durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) vorgesehen werden. Diese Ausgleichszahlung kann fest oder variabel ausgestaltet sein. Zudem muss ein Gewinnabführungsvertrag nach § 305 AktG auch die (ggf. zei...

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