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IRZ 2, Februar 2020, Seite 51

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

erwartungsgemäß ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zum in Kraft getreten und bringt für die überwiegende Mehrheit der IFRS-Bilanzierer umfangreiche Neuerungen mit sich. Die Schwerpunkte liegen in einer besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) sowie in einer gestärkten Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern. Zudem liegen wesentliche Änderungen in den Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand, sog. „say-on-pay“, sowie bei related-party-transactions. Hier nimmt das Gesetz hinsichtlich der aktienrechtlichen Definition nahestehender Personen und Unternehmen explizit Bezug auf die Definitionen nach IAS 24. Bereits für das aktuelle Geschäftsjahr 2020 sind bestimmte Zustimmungserfordernisse durch den Aufsichtsrat und Berichtspflichten (u. a. auch ein leichterer Zugang) zu beachten. Achtung! Übergangsregelungen sind für die Vorschriften zu related-party-transactions nicht vorgesehen, weshalb diese Neuregelungen unmittelbar zum in Kraft getreten sind. Christian Zwirner und Michael Vodermeier weisen deshalb ...

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