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CBAM: Vereinfachung des EU-CO2-Grenzausgleichssystem in Kraft
Der Rat hat die im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit vorgeschlagenen Verordnung zur Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU angenommen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am trat die Verordnung am in Kraft.
Ziel der Änderungen ist es, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, zu reduzieren, während die Klimaschutzziele erhalten bleiben sollen. Ein neuer „De-minimis“-Schwellenwert ermöglicht es, dass Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Jahr von CBAM-Vorschriften befreit sind. Zudem sollen Störungen für Einführer und Einfuhrunterbrechungen im kommenden Jahr 2026 vermieden werden, indem unter bestimmten Bedingungen (darunter Antrag auf Zulassung bis ) die Einfuhr von CBAM-Waren bis zur Registrierung des Einführers zulässig sein werden.
Weitere Vereinfachungen betreffen das Zulassungsverfahren und die Emissionsberechnung.
Link zur Änderungsverordnung (EU) 2025/2083: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502083
Link zur konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) 2023/956: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02023R0956-20230...