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RWK 10, 15. Oktober 2025, Seite 376

Haftung des Sacheinlageprüfers bei überhöhter Bewertung

Bedeutung der Prüfungspflicht im Lichte des Gläubigerschutzes

Ulrich Kraßnig

In der Entscheidung vom , 6 Ob 214/24z, befasste sich der OGH mit der Haftung eines Sacheinlageprüfers. Dieser bestätigte eine eingelegte Marke im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit rund 3 Mio Euro. Die Bewertung erwies sich im Nachhinein jedoch als erheblich überhöht. Der OGH betont die Bedeutung der Prüfungspflicht im Lichte des Gläubigerschutzes und bestätigte eine Differenzhaftung in Höhe von 2 Mio Euro. Die Entscheidung liefert zentrale Klarstellungen zur Rolle und zur Verantwortung des Sacheinlageprüfers und ordnet diese systematisch in die Logik der Kapitalaufbringung und deren rechtliche Absicherung ein.

1. Ausgangslage

Mit seiner Entscheidung bekräftigt der OGH die Haftung des Sacheinlageprüfers bei unzutreffender Bewertung eingelegter Vermögenswerte. Im konkreten Fall wurde eine eingelegte Marke im Zuge einer Kapitalerhöhung mit rund 3 Mio Euro bewertet. Später stellte sich heraus, dass dieser Wert bei Weitem nicht dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entsprach. Die Gesellschaft und die Gläubiger der Gesellschaft erlitten einen finanziellen Schaden, der Prüfer wurde zur Haftung herangezogen. Die Entscheidung ist wegweisend für die Praxis der Sacheinlageprüfung.

2. Verfahren...

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