Bürgschaft und Haftung
1. Aufl. 2025
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S. 229VII. Zusammenfassung
Zunächst erfolgt ein straffer Überblick über bisherige Erkenntnisse zur Akzessorietät. Das schließt die historische Aufarbeitung des Begriffs mit ein als auch die Darstellung einiger Theorien aus Deutschland und Österreich zum Thema Akzessorietät (Kap A.). Davon ausgehend werden eigene Thesen vorgestellt (Kap B.). Unter Anwendung dieser Thesen werden die Auswirkungen der gesetzlich angeordneten Akzessorietät im Entstehen, im Umfang/Inhalt, in der Durchsetzung und im Fortbestand der Bürgschaft untersucht. Diese Thesen werden auch auf ganz spezielle Fragestellungen angewendet, die einer eingehenden Begründung bedürfen, wie und warum Akzessorietät ihre Wirkung entfaltet oder nicht; auch und vor allem dann, wenn keine gesetzliche Regel dafür vorgesehen ist (Kap C.).
A. Bisherige Erkenntnisse zur Akzessorietät der Bürgschaft
1. Der Begriff Akzessorietät
Eine allgemeine Definition des Begriffs Akzessorietät lautet: „Akzessorietät ist die Abhängigkeit eines rechtlichen Umstands von einem anderen rechtlichen Umstand.“
Die Akzessorietät der Bürgschaft beschreibt die Abhängigkeit des Bürgschaftsanspruchs von der gesicherten Forderung.
Die Bürgschaft ist von dauerhafter Akzesso...