Bürgschaft und Haftung
1. Aufl. 2025
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S. 1I. Einleitung
Angesichts der Bedeutung der Bürgschaft als Sicherungsgeschäft für Kreditverbindlichkeiten verwundert es nicht, dass einzelne Problemstellungen dieses Rechtsinstituts ausführlich in Rechtsprechung und Literatur behandelt wurden und werden. Umso erstaunlicher erscheint die Tatsache, dass gerade das Akzessorietätsprinzip, das die Bürgschaft wohl in besonderem Maße prägt, offenbar als selbstverständlicher Grundsatz ohne eingehendere Auseinandersetzung hingenommen wird.
Grundsätzlich besagt das Akzessorietätsprinzip, dass Entstehen, Umfang/Inhalt, Durchsetzbarkeit und Fortbestand eines Sicherungsrechts von der zu sichernden Forderung abhängig sind; die Hauptforderung wirkt wegen der Akzessorietät unmittelbar auf das Sicherungsrecht ein. Diese Abhängigkeit ist allerdings einseitig; Auswirkungen in die andere Richtung - vom Sicherungsrecht auf die zu sichernde Forderung - gibt es nicht.
Mit fortschreitendem bzw tieferem Eindringen in die Materie der Akzessorietät des Bürgschaftsrechts kommt es unweigerlich zur Konfrontation mit Durchbrechungen/Abweichungen/Ausnahmen von diesem Grundsatz. Tatsächlich scheinen einige solcher Durchbrechungstatbestände gesetzlich angeordnet zu sei...