Bürgschaft und Haftung
1. Aufl. 2025
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S. 15III. Rechtliche Dimensionen des Begriffs der Akzessorietät
Die Akzessorietät ist der zentrale Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit, weshalb ein gewichtiger Teil der Untersuchung diesem Begriff gewidmet wird. Zunächst ist festzuhalten, dass der Terminus Akzessorietät an sich schon unklar ist. Einigkeit besteht wohl weitgehend darin, dass damit eine Form von Abhängigkeit zum Ausdruck kommt.
Historisch betrachtet taucht der Ausdruck „accessio“ im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsrecht bereits im Römischen Recht erstmals nachweisbar auf. Eine Auseinandersetzung mit der geschichtlichen Entwicklung der Akzessorietät scheint naheliegend, mag dies eventuell erhellende Aspekte für die zu untersuchenden Fragestellungen beisteuern. Freilich endet eine historische Analyse nicht mit dem Römischen Recht. Auch im Mittelalter tritt die Rechtsfigur Bürgschaft in Erscheinung - wenngleich nicht unbedingt in der uns heute bekannten Form. Während dieser langen Zeitspanne unterliegt die Bürgschaft auch einigen Veränderungen, sie entwickelt sich; Anstöße dazu liefert auch die Rezeption des Römischen Rechts. Die im Gemeinen Recht entwickelten Grundsätze haben die Arbeiten der großen deutschsprachigen Kodifi...