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Sachbezug bei einem Fremdwährungsdarlehen des Arbeitgebers
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Normen: §§ 15 Abs 2, 25 EStG; § 5 Sachbezugswerteverordnung.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger erhielt von seinem Arbeitgeber (Bank) in den Jahren 2004 und 2006 (jeweils) ein endfälliges Fremdwährungsdarlehen (CHF). Zinsen wurden nicht bezahlt, es wurde aber ein Sachbezugswert nach § 5 Sachbezugswerteverordnung angesetzt. In der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid vertrat der Steuerpflichtige die Ansicht, die Sachbezugswerteverordnung sei hinsichtlich Fremdwährungskrediten gesetzwidrig (keine gesetzliche Deckung in § 15 Abs 2 EStG). Die Verschuldung in Fremdwährung könne aufgrund des Wechselkursrisikos keinen geldwerten Vorteil darstellen (und damit nicht zu einem Sachbezug führen).
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die dem Steuerpflichtigen gewährten Konditionen - insbesondere der Zinssatz - hätten laut Kreditvertragszusagen eine besondere Begünstigung dargestellt, die nur den Angestellten der Bank persönlich aufgrund des Dienstverhältnisses zustehe. Hieraus ergebe sich, dass aufgrund der besonderen Vertragsgestaltung ein gleichartiger Vertrag mit einem Betriebsfremden nicht abgeschlossen worden wäre. Die Besteuerung eines Sachbezugs habe sich daher als geboten erwiesen.
Rechtliche...