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Vorsteuerabzug bei Kantinenumsätzen
Geltendmachung für zugekaufte Mahlzeiten und Lebensmittel?
Im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen kommt es immer wieder zu Diskussionen betreffend die Geltendmachung der Vorsteuer der zugekauften Mahlzeiten und Lebensmittel bei Kantinenumsätzen. Im Folgenden werden die wesentlichen Faktoren erläutert, die einen Einfluss auf den Vorsteuerabzug bei Kantinenumsätzen haben.
1. Ausgangslage
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern und manchmal auch Externen an, im Unternehmen eine Mahlzeit kostenfrei, vergünstigt oder kostenpflichtig zu sich zu nehmen. Das Essen wird entweder von dem Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt oder den Mitarbeitern von einer externen Kantine verkauft. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Vorsteuerabzug für die dem Unternehmen in Rechnung gestellten Aufwendungen für die Kantine zusteht.
2. Maßgebende steuerrechtliche Gesetze und Richtlinien
2.1. Rechtliche Grundlagen
§ 12 Abs 1 UStG listet auf, welche Vorsteuerbeträge sich der Unternehmer abziehen kann.
§ 49 Abs 3 Z 12 ASVG definiert, dass freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber an nicht in seinem Haushalt aufgenommene Dienstnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, nicht als Entgelt iSd § 49 Abs 1 und 2 ASVG gelten.
§ 3 Abs 1 Z 17 lit a EStG listet freie und verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nic...