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Schriftformgebot (nur) für Schuldbeitritt mit erkennbarem Sicherungscharakter
ÖBA 2025/3145 (OGH)
https://doi.org/10.47782/oeba202510076201
Die Schriftform des § 1346 Abs 2 ABGB ist nicht auf jeden Schuldbeitritt anzuwenden, sondern nur dann, wenn dieser für den Vertragspartner als Sicherungsgeschäft erkennbar ist.
Aus der Begründung:
[1] Mit Anteilskaufvertrag vom verkaufte die Kl der Zweitbekl ihre Anteile an der Zielgesellschaft, einer GmbH mit Sitz in Ö. Der Kaufpreis sollte in vier Raten bezahlt werden. Die Beträge hätten nach einem bestimmten Schlüssel zT an die Gesellschafter der Kl und zT an diese selbst ausgezahlt werden sollen. Der der Kl zustehende Anteil der verfahrensgegenständlichen dritten Kaufpreisrate betrug (jedenfalls) € 212.500. IdF musste die Zweitbekl liquidiert werden und wurde eine Liquidationsgesellschaft (LCC) nach US-amerikanischem Recht gegründet. Diese erwarb am von der Zweitbekl die Anteile an der Zielgesellschaft und verkaufte diese am selben Tag an eine Konzerngesellschaft der Erstbekl. [...]
[3] Gegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens ist die Passivlegitimation der Erstbekl. Die Kl leitet diese aus einer Schuldübernahme ab, die die Erstbekl in der mit ihr bzw ihrem Rechtsvertreter im Lauf des...