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Pfändung von Internet-Domains
ÖBA 2025/3151 (OGH)
https://doi.org/10.47782/oeba202510076702
Das pfändbare Vermögensrecht iSd § 326 EO idF GREx (vorher § 331 EO aF) ist nicht die Internet-Domain als solche, sondern Gegenstand der Pfändung ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Registrierungsstelle aus dem der Domain-Registrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. Unabhängig von einer näheren Qualifikation dieses Vertrags liegt die wesentliche Leistung im Zurverfügungstellen von virtuellem Raum gegen Entgelt.
Aus der Begründung:
[1] Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das ErstG dem Betr zur Hereinbringung einer titulierten Geldforderung (€ 15.000 sA) antragsgemäß die Exekution durch Pfändung der der Verpfl zustehenden Rechte an einer näher bezeichneten Domain und verständigte die zuständige Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft von dieser Pfändung. Die E über den Verwertungsantrag behielt es sich vor.
S. 768[2] Das RekG gab dem Rekurs der Verpfl dagegen insoweit tw Folge, als es den nicht durch den Titel gedeckten Teil des Zinsenlaufs berichtigte. [...]
[5] Der Revisionsrekurs [der Verpfl] ist mangels Vorliegens einer er...