Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Cash-Bestände bei Insolvenz der OGAW-Depotbank
Immer wieder taucht die Frage auf, wie die unmittelbar von der Depotbank eines Investmentfonds gehaltenen Gelder im Fall der Insolvenz der Depotbank behandelt werden. Die Antwort ist deswegen von Bedeutung, weil diese Gelder nicht der Einlagensicherung unterliegen und dafür auch kein Deckungsstocksystem vorgesehen ist. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, dass es für diese Gelder keinen Insolvenzschutz gibt. Weder die Bestimmungen zur MiFID (Schutz der Kundengelder), die von Depotbanken zu berücksichtigen sind, noch der Faktor, dass die Gelder Teil eines (treuhändisch gehaltenen) Sondervermögens sind, können daran etwas ändern.
https://doi.org/10.47782/oeba202510073201
The question of how cash directly held by the custodian of an investment fund are treated in the event of the custodian's insolvency repeatedly arises. The answer is important because cash is not subject to the deposit guarantee scheme, nor is there any system of cover pool (“Deckungsstock”). This article shows that there is no insolvency protection for such cash. Neither the MiFID regulations (protection of client funds), which custodians must comply with, nor the fact that the funds are part of a (trusted) special fund...