Gebühren und Verkehrsteuern (Fellner), Band I
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 35
Literatur
Petritz-Klar, Änderungen im GebG, im GrEStG sowie im VersStG, taxlex 2018, 215; Moser, COVID-19-Gesetze: Gebührenbefreiung für Schriften und Rechtsgeschäfte - Vermeidung von Gebührenfallen, taxlex 2020, 144; Moser, Steuerbefreiung für Leitungsrechte von Infrastrukturbetreibern, SWK 2022, 454; Themel, Neuerungen im Gebührengesetz 1957 durch das Abgabenänderungsgesetz 2022, taxlex 2022, 297; Pinetz/Wimpissinger, Zweifelsfragen zur Befreiung von den Rechtsgeschäftsgebühren im Zuge der COVID-19-Krise, GRAU 2020/21; Leitner, Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation, BFGjournal 2023, 167.
(2. Ergänzungslieferung, Stand )
1
Die Abs 1 und 2 des § 35 GebG 1957 sind durch die Rechtsentwicklung weitgehend überholt.
§ 35 Abs 1 GebG verlangte keine strikte, sondern nur eine sinngemäße Anwendung der bezeichneten österreichischen Gesetze (vgl 853/69, und vom , 60, 61/71).
Befreiungsbestimmungen reichsdeutschen Ursprungs fallen nicht unter die Weitergeltungsvorschrift des § 35 Abs 1 GebG, sie sind also nicht mehr anzuwenden ().
2
Durch das AbgÄG 1982, BGBl 1982/570, wurde Abs 3 des § 35 GebG eingefügt. Danach waren die in der Nationalrats-Wahlordnung 1971, dem Volksabstimmungsgese...