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BFGjournal 5, Mai 2023, Seite 167

Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation

Reichweite der Befreiung von den Rechtsgebühren

Thomas Leitner

Gemäß § 35 Abs 8 GebG idF BGBl I 2020/23 waren „Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind“, von den Hundertsatzgebühren befreit. Die Reichweite dieser Befreiungsbestimmung ist im Schrifttum umstritten. Das BFG hatte sich in seinem Erkenntnis vom , RV/6100335/2021, mit dieser Frage auseinanderzusetzen und hat dabei eine enge Auslegung des Maßnahmenbegriffs vertreten.


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RV/6100335/2021; Revision zugelassen und eingebracht.
§ 35 Abs 8 GebG idF BGBl I 2020/23

1. Der Fall

Die beschwerdeführende Partei war Pächterin eines Geschäftslokals in einem Einkaufszentrum. Im Dezember 2020 vereinbarten die beschwerdeführende Partei und die Verpächterin einen Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag. In diesem Nachtrag wurde rückwirkend eine teilweise Reduktion des Pachtzinses für die Monate März und April 2020 vereinbart. Dabei handle es sich den Ausführungen im betreffenden Nachtrag zufolge um eine liquiditätsfördernde Maßnahme zugunsten des Pächters und seien damit für die Zeit bis zum sämtliche allfälligen Ansprüche des Pächters iZm der COVID-19-Pandemie und die hieraus resultierenden unmittelbaren oder mittelbaren Folgen abgeg...

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