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SWK 26, 10. September 2025, Seite 1158

Bestandvertragsgebühr bei Wechsel der Geschäftsflächen in einem Einkaufszentrum

Entscheidung: (Zurückweisung der Amtsrevision).

Norm: § 33 TP 5 GebG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH pachtete bestimmte Geschäftsflächen in einem Einkaufszentrum und entrichtete dafür die Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG. Nach knapp einem Jahr kam es aufgrund von Umbauarbeiten zu einem Wechsel der Geschäftsflächen. Das Finanzamt setzte für den aufgrund des Wechsels abgeschlossenen Nachtragvertrag neuerlich die Bestandvertragsgebühr (in voller Höhe) fest.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und setzte die Bestandvertragsgebühr unter Anwendung des § 21 GebG nur ausgehend vom im Nachtragsvertrag vereinbarten höheren Pachtentgelt (aufgrund der geringfügigen Erhöhung der Fläche) fest.

Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit der Amtsrevision wird vorgebracht, die angefochtene Entscheidung weiche von der VwGH-Rechtsprechung ab, weil das BFG den Nachtrag zum Pachtvertrag unrichtigerweise als Nachtrag iSd § 21 GebG eingestuft habe, obwohl darin gänzlich andere Bestandobjekte geregelt gewesen seien.

Der VwGH hat bereits zu einer vergleichbaren Fallkonstellation - Vermietung (bzw Verpachtung) von Geschäftsflächen in einem mehrgeschossigen Einkaufszentrum - ausgesprochen, dass bei der Änderung ei...

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