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SWK 26, 10. September 2025, Seite 1124

Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften im Ertragsteuerrecht

Überblick über die wichtigsten Neuerungen

Susanne Reisinger

Der kürzlich veröffentlichte Photovoltaikerlass (im Folgenden: PV-Erlass) des BMF behandelt die Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen (unter Berücksichtigung der Einkommensteuerbefreiung) und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG).

1. Überblick

Das BMF hat vor Kurzem einen neuen PV-Erlass veröffentlicht, der den veralteten Erlass aus dem Jahr 2014 ersetzt. Der Erlass aktualisiert die Aussagen zur Besteuerung iZm Photovoltaikanlagen (siehe Pkt 2.) und enthält auch ein völlig neues Kapitel zu Energiegemeinschaften (siehe Pkt 3.). Wie bisher werden Ertragsteuern, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe behandelt. Dieser Beitrag fokussiert auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

Der Erlass ist grundsätzlich ab der Veranlagung 2025 anzuwenden. Der Steuerpflichtige kann sich aber auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des Erlasses berufen.

2. Besteuerung von Photovoltaikanlagen

2.1. Allgemeines

Der neue PV-Erlass aktualisiert die Aussagen zur Gewinnermittlung, übernimmt die durch das AbgÄG 2022 eingeführte Einkommensteuerbefreiung aus den EStR, behandelt einige bisher nicht angesprochene Sonderthemen und bietet zahlreiche Beispiele. Die wesentlichen Aussagen zur steuerlichen Behandlung bei Privatpersonen, land- und forstwirtschaft...

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