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PV-Info 9, September 2025, Seite 20

Kommunalsteuerbetriebsstätte in der privaten Wohnung des Geschäftsführers

Alexandra Platzer

Laut , war die Beurteilung des LVwG Oberösterreich nicht zu beanstanden: Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer deutschen GmbH hat in seiner privaten Wohnung in Österreich mit der Baustellenabwicklung zusammenhängende organisatorische Tätigkeiten per E-Mail und Telefon ausgeübt. Dies hat zur Begründung einer Kommunalsteuerbetriebsstätte in Österreich und letztlich dazu geführt, dass Kommunalsteuer von den Arbeitslöhnen der auf den Baustellen tätigen Arbeitnehmer in Österreich zu entrichten war. Der folgende Beitrag beschreibt, wie es dazu kam und weshalb aus diesem Beschluss des VwGH keine Rückschlüsse auf den Umgang mit Telearbeit von Dienstnehmern in privaten Wohnungen gezogen werden können.

Sachverhalt

Die N-GmbH mit Sitz in Deutschland führt überwiegend Bau- und Montagetätigkeiten in Österreich aus und hat einen Fokus auf den österreichischen Markt. Es gab in den Jahren 2016 bis 2018 nur eine einzige Baustelle in Deutschland.

Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der N-GmbH hatte seinen Wohnsitz in der Gemeinde A in Österreich. Er war zusätzlich im Ausmaß von 39 Wochenstunden als Dienstnehmer bei der P-GmbH in Ös...

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