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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Hauptziel der Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie [EU] 2023/970, ABl L 132 vom , S 21) ist die Sicherstellung von gleichem Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit. Der österreichische Gesetzgeber hat bis Zeit, die Richtlinie ins österreichische Recht umzusetzen. Die Richtlinie bringt umfassende neue Verpflichtungen für Arbeitgeber. Daher sollten sich Arbeitgeber schon jetzt mit den Änderungen vertraut und über die Umsetzung Gedanken machen. Einerseits bringt die Richtlinie direkte Pflichten (zB Offenlegungs- und Auskunftspflichten) gegenüber Bewerbern und Beschäftigten, andererseits müssen Arbeitgeber umfangreiche Berichtspflichten erfüllen, einschließlich regelmäßiger Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede.
Im Bewerbungsverfahren sind Arbeitgeber nach der Richtlinie dazu verpflichtet, Bewerbern klare und transparente Informationen über das für die Stelle vorgesehene Einstiegsgehalt, die Entgeltspanne sowie - falls anwendbar - den anzuwendenden Kollektivvertrag zu geben. Diese Informationen müssen auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruhen.
Arbeitgebern ist es nach der Richtlinie untersagt, Bewerber nach ihrem aktuellen oder früheren G...