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PV-Info 9, September 2025, Seite 23

Rückverrechnung und Nachverrechnung von Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung und Rückzahlung von Arbeitslohn

Monika Kunesch

In der Praxis stellt sich immer wieder die Notwendigkeit, rückwirkende Änderungen der Personalabrechnung vorzunehmen. Rückwirkend notwendige Änderungen begegnen dem Personalverrechner in Gestalt von Nachzahlungen, Kündigungsentschädigungen und Vergleichszahlungen. (Rückwirkende) Änderungen sind allerdings auch bei Rückzahlung von Arbeitslohn oder ganz einfach, weil in der Abrechnung ein Fehler unterlaufen ist, notwendig. Letztere Anwendungsfälle führen oftmals zu einer Rückverrechnung, mitunter aber auch zu einer Nachverrechnung von Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung (SV-DNA), auf die im folgenden Beitrag eingegangen wird. Dies kann zu erstaunlich komplexen Folgen im Bereich der Lohn- bzw Einkommensteuer führen, die die Personalverrechner an den Rand ihrer EDV-technischen Umsetzungsmöglichkeiten bringen. Oftmals werden derartige Sachverhalte (mitunter auch von der Finanzverwaltung unbeanstandet) pragmatisch, aber unrichtig im Sinne der Gesetzesbuchstaben abgewickelt.

Gesetzliche Grundlagen im Beitragsrecht

§ 49 Abs 3 ASVG lautet: „Unter Entgelt sind alle Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer (Lehrling) aus dem Dienst(Lehr)verhältnis Anspruch hat ode...

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