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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Voraussichtliche Werte für 2026
Wie jedes Jahr um diese Zeit wurden von der ÖGK die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für das kommende Jahr veröffentlicht (ÖGK-Newsletter 8/2025 vom , vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt):
Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden unter anderen die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und grundsätzlich auch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Für das Jahr 2026 bleibt allerdings die monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2025 unverändert (siehe Kunesch, Änderung der Reisegebührenvorschrift und Budgetbegleitgesetz 2025, PV-Info 7-8/2025, Seite 2).
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Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 215 € | 231 € |
für laufende Bezüge, monatlich | 6.450 € | 6.930 € |
für Sonderzahlungen, jährlich | 12.900 € | 13.860 € |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 7.525 € | 8.085 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 € | 551,10 € (unverändert) |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich | 826,65 € | 826,65 € (unverändert) |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die...