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ASoK 1, Jänner 2007, Seite 25

Reisezeiten als Arbeitszeiten

Auswirkungen auf das Entgelt und im Arbeitszeitrecht

Mag. Andreas Gerhartl

Dienstreisen werfen zahlreiche Fragen auf, z. B. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beistellung eines Dienstkraftwagens durch den Arbeitgeber hatoder und wie ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers zu bemessen ist, der seinen eigenen Pkw für eine Dienstreise einsetzt.Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Reisezeiten als Arbeitszeiten anzusehen sind und welche Konsequenzen sich daraus für die Höhe des Entgelts des Arbeitnehmers sowie im Anwendungsbereich des AZG und ARG ergeben.

1. Was gilt als Reisezeit?

1.1. Grundsätzliches

Ob Reisezeiten als Arbeitszeiten gelten, war lange Zeit strittig.

Der OGH vertrat in früheren Entscheidungen die Auffassung, dass Reisezeiten als Arbeitsbereitschaft (und folglich als Arbeitszeit) zu qualifizieren sind, später verneinte er die Gleichsetzung von Reisezeiten und Arbeitszeit mit der Begründung, dass die Intensität der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bei Reisezeiten geringer sei als im Falle der Erbringung von Arbeitsleistungen.

Durch die AZG-Novelle 1997 wurde § 20b ins AZG eingefügt, gem. dessen Abs. 1 Reisezeit dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen...

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