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PV-Info 6, Juni 2018, Seite 11

Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe

Thomas Rauch

Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann (OLG Linz , 12 Ra 67/17k).

Rechtliche Grundlagen

Wird der Arbeitnehmer während seiner wöchentlichen Ruhezeit (Wochenend- oder Wochenruhe) beschäftigt, hat er in der folgenden Arbeitswoche Anspruch auf Ersatzruhe, die auf seine Wochenarbeitszeit anzurechnen ist (§ 6 Abs 1 ARG).

Grundsätzlich ist die Beschäftigung während der Wochenendruhe nur dann zulässig, wenn eine besondere Ausnahme für die Beschäftigung am Samstag nach 13:00 Uhr bzw nach 15:00 Uhr bzw am Sonntag vorliegt (§§ 12 ff ARG und insbesondere die Aufzählung bestimmter während der Wochenendruhe zulässiger Tätigkeiten in der ARG-VO).

Der OGH geht davon aus, dass für den Anspruch auf Ersatzruhe ein Eingriff in die individuell vorgesehene Wochen- bzw Wochenendruhe maßgeblich ist (). Es ist also nicht erforderlich, dass die Arbeitsleistungen in die gesetzliche Wochenendruhe ab Samstag um 13:00 Uhr (bzw g...

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