zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 2, Februar 2018, Seite 58

Impairmentzinssätze nach IFRS

Empirische Befunde und Hinweise zum 31.12.2017

Christian Zwirner und Michael Vodermeier

Die Relevanz von Kapitalisierungszinssätzen, sowohl allgemein für Zwecke der Unternehmensbewertung als auch für nach IFRS jährlich verpflichtend durchzuführende Impairment-Tests (IAS 36.10) ist unverändert hoch. Insbesondere vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Niedrigzinsniveaus ist dabei hinsichtlich der Aussagekraft von Diskontierungszinssätzen ein erhöhtes Verständnis unumgänglich, um bei ihrer Ermittlung und der Anwendung die richtigen Schlüsse ziehen zu können.

1. Impairment-Test nach IFRS

Anders als im deutschen Handelsrecht, in welchem ein Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) – sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss – über seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben ist und nur in Ausnahmefällen außerplanmäßig wertberichtigt wird, sehen die IFRS keine planmäßige Abschreibung vor. Stattdessen ist die Werthaltigkeit von aktivierten Goodwills nach IFRS regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durch einen sog. Impairment-Test zu überprüfen. Zusätzlich muss ein Impairment-Test immer dann vorgenommen werden, wenn bestimmte sog. wertbegründende Ereignisse (triggering events) eintreten.

Auslöser für solche triggering events können aus einer Vielzahl v...

Daten werden geladen...