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Unzulässige (Preiserhöhungs-)Klauseln bei DAZN (Sport-Streamingdienst)
ÖBA 2025/3126 (OGH)
§ 879 ABGB; §§ 6, 9 KSchG; § 27 VGG.
https://doi.org/10.47782/oeba202508060901
Unzulässige (Preiserhöhungs-)Klauseln.
Aus den Entscheidungsgründen:
Klausel 3:
„5.2. Die Zahlung ... muss durch eines der in deinem Land anerkannten Zahlungsmittel, die dir während des Anmeldevorgangs mitgeteilt werden, z.B. Kreditkarte, Debitkarte, PayPal oder über ein anderes gängiges, gültiges und akzeptiertes Zahlungsmittel, einschließlich unterstützter Drittzahlungsanbieter, erfolgen (‚Zahlungsmittel‘). [...]“
[54] Nach der Rsp des OGH ist eine Klausel gröblich benachteiligend, wenn sie das Lastschriftverfahren als einzig zulässige Zahlungsart vorsieht (7 Ob 151/07t [Klausel 7]), „die Wahl der Zahlungsart weitgehend einschränkt“ (so 1 Ob 124/18v [Klausel 5]), oder den Verbraucher zwingt, Einzüge von seinem Konto - sei es im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens, sei es im Wege der Kreditkarte - zunächst hinzunehmen und bei einem zu hohen Einzug aktiv zu werden und fristgerecht die Rückzahlung zu begehren (9 Ob 38/19g [Klausel 13]).
[55] Nach der Formulierung der gegenständlichen Klausel muss die Zahlung durch eines der im Land des Kunden anerkannten Zahlungsmittel, die wä...