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FMA veröffentlicht aktualisierte VERA-Verordnung
Die FMA hat eine Änderung zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) veröffentlicht. Die Novelle dient der Anpassung der Verordnung aufgrund des Außerkrafttretens der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) per .
Durch das Auslaufen der KIM-V ist zur Aufrechterhaltung der bestehenden Meldungen gem. § 6a i. V. m. Anlage H der VERA-V eine Überführung von mehreren Bestimmungen in die VERA-V erforderlich. Neben der Übernahme von Begriffsbestimmungen und notwendigen Verweisanpassungen werden auch drei Berechnungsmethoden, die bisher in der KIM-V geregelt wurden, in die VERA-V aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die Methoden zur Berechnung der Beleihungsquote, der Schuldendienstquote sowie der Geringfügigkeitsgrenze. Die durchgeführten Anpassungen führen inhaltlich zu keinen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Meldungen. Zusätzlich erfolgt die Anpassung des Meldeintervalls von bisher halbjährlich auf zukünftig vierteljährlich.
Die wesentlichen Anpassungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Es wird festgelegt, dass CRR-Kreditinstitute mit Sitz im Inland sowie CRR-Kreditinstitute aus Mitgliedstaaten, die in Österreich nach über eine Zweigstelle tätig werden, die Meldungen zu privaten Wohnimmobilienfinanzierungen entsprechend der Anlage H vierteljährlich auf unkonsolidierter Basis übermitteln müssen.