Praxishandbuch UWG
2. Aufl. 2025
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6. Gesellschaftsrecht
6.1. Einleitung
Auch das Gesellschaftsrecht enthält Normen, die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerbsverhalten anderer Marktteilnehmer schützen sollen oder Gesellschaften ein wettbewerbskonformes Verhalten vorschreiben:
Durch das gesetzliche Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sollen Kapitalgesellschaften vor schädlichem Handeln durch mögliche Verwertung von internen Informationen und Know-how der Gesellschaft durch ihre Vertreter geschützt werden. Das Wettbewerbsverbot für Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG, KG) wiederum soll Interessenkonflikte zwischen Gesellschaftern und ebenso den Missbrauch von Insiderwissen durch einen Gesellschafter verhindern.
Daneben wird in der Praxis häufig in Gesellschafts- oder Syndikatsverträgen der Wettbewerb zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft oder den Gesellschaftern untereinander über die gesetzlichen Regeln hinaus beschränkt.
Schließlich sollen Offenlegungspflichten und Vorgaben für die Ausgestaltung von Firmenwortlauten einen fairen Wettbewerb sicherstellen.
Verletzungen dieser gesetzlichen Vorgaben oder vertraglichen Vereinbarungen ziehen nicht nur die jeweils vorgesehenen ges...