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Praxishandbuch UWG
Anderl (Hrsg)

Praxishandbuch UWG

Der Leitfaden von Praktikern für Praktiker

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4940-5

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Praxishandbuch UWG (2. Auflage)

S. 1125. Kinderwerbung

5.1. Allgemeines

Kinder und Jugendliche sind für viele Unternehmen eine relevante Zielgruppe. Allerdings sind sie leicht(er) beeinflussbar und unterliegen oft einem Gruppenzwang. Wegen ihrer fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit können sie Kaufentscheidungen aber regelmäßig nicht selbst treffen, sondern müssen ihre Eltern dazu veranlassen. Es besteht somit die Gefahr, dass die Beeinflussbarkeit der Kinder ausgenutzt wird, um durch diese auf die Eltern einzuwirken. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz der Kinder sowie Eltern und sonstiger Erwachsener besondere Bestimmungen vorgesehen.

Zunächst beinhaltet die schwarze Liste des UWG ein spezifisches Per-se-Verbote, das vom Werbenden jedenfalls beachtet werden muss. An Kinder gerichtete Werbung ist daneben aber auch nach den sonstigen Tatbeständen des UWG zu beurteilen. Dabei ist iZm Kinderwerbung häufig § 1a UWG einschlägig. Es gilt dabei ein strenger Maßstab: Kinder zählen zu den in § 1 Abs 2 UWG genannten besonders schutzwürdigen Verbrauchergruppen. An sie gerichtete Werbung ist damit aus der Sicht eines durchschnittlichen Kindes zu beurteilen. Es wird daher bei an Kinder und Jugendliche gerichteter Kommunikation vom Werbenden ein erhöh...

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