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Versicherungspflicht bei Übernahme von Fahraufträgen durch Botenfahrer
• §§ 4 Abs. 2, 471 b ASVG: Versicherungspflicht bei Übernahme von Fahraufträgen durch Botenfahrer
VwGH 96/08/0255 v. , ARD 5029/14/99
Ein zur Durchführung bestimmter Fahrtaufträge aufgenommener Kraftfahrer ist bei wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit bei Durchführung der Fahrtaufträge auch dann (an den Tagen der Beschäftigung tageweise) nach dem ASVG versicherungspflichtig, wenn er berechtigt ist, einzelne Fahrtaufträge sanktionslos abzulehnen.
Anm.: Mit dem vorliegenden Urteil verschärft der VwGH m. E. seine bisherige Rechtsprechung. Der VwGH (, 88/08/0200; , 87/08/0271) hat bislang argumentiert, daß die Berechtigung des Auftragnehmers, sanktionslos einzelne Arbeitsleistungen abzulehnen, i. V. m. einer dadurch gegebenen weitgehend freien Disposition über seine Arbeitszeit und der Folge, daß der Auftraggeber nicht von vornherein mit der Arbeitskraft des Auftragnehmers rechnen kann, dazu führen, daß keine persönliche Abhängigkeit und damit kein (auch kein tageweises) Dienstverhältnis vorliegt. Wesentlich war für den VwGH im vorliegenden Fall, daß der Botenfahrer im Falle der Annahme eines Auftrages in der örtlichen und zeitlichen Gestaltung voll weisungsgebunden war, d...