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Nicht lohnsteuerpflichtige Reiseleitung
• Nicht lohnsteuerpflichtige Reiseleitung (§ 47 EStG)
, ARD 5206/26/2001.
In diesem Erkenntnis findet sich u. a. folgende interessante Aussage: „Kann aber ein Auftragnehmer die Übernahme von Aufträgen verweigern, liegt kein Dienstverhältnis vor." Die Annahme bzw. Ablehnung von Aufträgen führt dazu, dass der wirtschaftliche Erfolg selbst bestimmt werden kann.
Anmerkung: Das Erkenntnis nimmt ausdrücklich Bezug auf die schon in ASoK 1999, 236 zitierte Judikatur, in der zum Ausdruck gebracht wurde, dass ein sanktionsloses Ablehnen einer „Arbeitsverweigerung" gleichkommt und bei einem Dienstverhältnis nicht möglich ist.