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IRZ 1, Jänner 2011, Seite 19

Zur Reform der Leasingbilanzierung: Leasingverhältnisse gemäß ED „Leases”

Die Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasinggeber

Peer Schmidt, Thomas Hartmann-Wendels und Peter Adolph

Der Standardentwurf zur Leasingbilanzierung sieht nicht nur beim Leasingnehmer, sondern auch beim Leasinggeber eine fundamental geänderte Form der Bilanzierung vor. Beim Leasinggeber bleibt es allerdings auch unter dem neuen Modell bei der Notwendigkeit der Einordnung der Leasingvereinbarung in eines von zwei grundverschiedenen Abbildungskonzepten. Aufbauend auf dem Beitrag in der IRZ 12/2010, der die Leasingnehmerseite betrachtete, beschreibt der nachfolgende Beitrag anhand ausführlicher Praxisbeispiele die beiden Konzepte bzgl. der Leasinggeberseite und geht zudem auf Sonderaspekte der Leasingbilanzierung ein.

1. Einleitung

Der im August 2010 vorgestellte Exposure Draft „Leases” sieht eine völlige Neukonzeption der Leasing-Bilanzierung vor. Da künftig Nutzungsrechte bilanziert werden, muss der Leasingnehmer grundsätzlich jedes Leasinggeschäft bilanziell erfassen. Aber auch auf den Leasinggeber kommen weitreichende Änderungen zu. Auf der Leasinggeberseite sind je nach Ausgestaltung des Leasingvertrages zwei im Wesentlichen unterschiedliche Bilanzierungskonzepte anzuwenden. Neben den damit verbundenen Abgrenzungsproblemen kommt noch hinzu, dass künftig auch die Unterscheidung zwische...

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