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Neues Eigenkapital durch RIC 3?
Kritische Würdigung der Auswirkungen des RIC 3 auf die Behandlung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Personengesellschaften nach IFRS
Anders als im HGB-Jahresabschluss ist das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital von Personengesellschaften nach IFRS unter Umständen als Fremdkapital auszuweisen. Grund hierfür ist das vertraglich nicht abbedingbare Kündigungsrecht, das jedem Gesellschafter zusteht. Durch die im Februar 2008 in den IAS 32 eingefügten Ausnahmeregelungen für so genannte kündbare Finanzinstrumente wurden Voraussetzungen definiert, unter denen das Gesellschaftskapital auch nach IFRS als Eigenkapital ausgewiesen wird. Die Auslegung dieser stark interpretationsbedürftigen Voraussetzungen ist Gegenstand der im April 2010 veröffentlichten überarbeiteten Fassung der Rechnungslegungsinterpretation Nr. 3 des RIC. Anhand zahlreicher Beispiele zeigt der Beitrag die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragestellungen.
1. Einführung
Während eine Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS im Allgemeinen mit der Hoffnung auf einen Anstieg des bilanziellen Eigenkapitals verknüpft ist, besteht für zahlreiche deutsche Personengesellschaften die Gefahr eines gegenteiligen Effekts: Anders als im handelsrechtlichen Jahresabschluss ist das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital im Jahresabschluss nach IFRS unter Umstän...