Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertragsrealisierung und Eigenkapitalbuchungen in der Schweizer Rechnungslegung
Im Schweizer Aktienrecht hat jeder Aktionär einer Aktiengesellschaft – unter Berücksichtigung gesetzlicher und allenfalls zusätzlicher statutarischer Bestimmungen – Anspruch auf einen verhältnismäßigen Anteil am Bilanzgewinn. Der Gewinn der Aktiengesellschaft ergibt sich auf Basis der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Obligationenrecht, insbesondere aufgrund der dort jedoch nur teilweise kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung. Realisations- und Imparitätsprinzip genießen dabei einen hohen Stellenwert. Gleichwohl kommt es – wie gezeigt wird – in einigen Fällen zu Durchbrechungen dieser Prinzipien. Bei offenen Auslegungsfragen werden verstärkt auch andere Regelwerke, wie etwa Swiss GAAP FER oder IFRS, herangezogen.
1. Einleitung
Das erzielte Jahresergebnis steht nicht vollständig zur Disposition der Generalversammlung. Vielmehr bestehen gesetzliche Reservedotierungsvorschriften. Zudem kommen eventuell zusätzliche Reservezuweisungen aufgrund der Statuten in Betracht. Die Dividende darf somit erst dann festgesetzt werden, nachdem die dem Gesetz und den Statuten entsprechenden Zuweisungen an die gesetzlichen und statutarischen Reserven erfol...