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Zinseffekt aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen: Möglichkeit der EBIT-Steuerung nach HGB, IFRS und US-GAAP?
Als langfristige Schulden sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Bilanz mit ihrem Barwert anzusetzen. Der Beitrag stellt die Variabilität des EBIT dar, die aus den zwischen HGB, IFRS und US-GAAP bestehenden unterschiedlichen Regelungen zur Erfassung des Zinseffekts – als Folge der Diskontierung – resultiert.
1. Bilanzierung von Pensionsrückstellungen
Langfristige Schulden sind nach den in Deutschland geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), den IFRS und den US-GAAP in der Bilanz gleichermaßen zu Barwerten anzusetzen. Demzufolge sind auch Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag mit einem abgezinsten Wert zu erfassen. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung des „Vortragwerts” der jeweiligen Rechnungslegungsperiode bringt das zeitliche Näherrücken des Erfüllungszeitpunkts der Leistungsverpflichtung zum Ausdruck. Wenngleich die Bewertung der Pensionsrückstellungen in den unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen noch immer deutliche Unterschiede aufweist und daher regelmäßig im Fokus der Diskussion steht, erfährt der Ausweis des Zinseffekts eine nur untergeordnete Beachtung. Umso erstaunlicher sind erhebliche Abweichungen in den Vorschriften zur ...