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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 72

Die Patienten Verfügung und ihre praktischen Folgen für den behandelnden Arzt

Peter Barth

Der Autor des folgenden Beitrags geht der Frage nach, in welchen Fällen der Arzt allein auf eine ihm vorliegende Patientenverfügung abzustellen hat und in welchen Fällen er den Sachwalter beiziehen muss, der dann anstelle des Patienten die Entscheidung über die Vornahme der medizinischen Behandlung zu treffen hat.

1. Ausgangsfall

Frau L. hat siebzigjährig anlässlich des in den Medien heftig diskutierten Falls der Terri Schiavo Folgendes schriftlich festgehalten: „Sollte ich einmal ein Pflegefall sein, wünsche ich weder intensivmedizinische Maßnahmen wie Beatmung, kreislaufunterstützende Medikamente oder Antibiotika noch eine künstliche Ernährung über eine PEG-Sonde. Ich möchte nicht, dass mein Leben unter solchen Umständen verlängert wird und meine Familie unnötig leidet.“ Frau L. hat diese Erklärung ohne ärztliche Aufklärung allein aufgrund der Informationen aus den Medien zum Fall Schiavo verfasst.

Zwei Jahre später erleidet Frau L. einen Schlaganfall infolge einer Hirnblutung. Als sie von ihren Angehörigen entdeckt wird, befindet sie sich bereits im Wachkoma.

2. Problematik

Wie hat der beigezogene Notarzt mit der - ihm von den Angehörigen vorgelegten - Verfügung von Frau L. umzugehen...

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