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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 19

Neues zur Patientenverfügung – die PatVG-Novelle 2018

Änderungen im Überblick

Ulrich Pesendorfer

Nach längeren Beratungen wurde die PatVG-Nov 2018 verabschiedet. Sie ist mit in Kraft getreten und bringt ua Änderungen zur Errichtung und Wirksamkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung, zur Bezeichnung der nicht-verbindlichen Patientenverfügung („andere Patientenverfügung“), zum anwendbaren Recht und vor allem zur Registrierung von Patientenverfügungen.

I. Ausgangslage

Das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) ist mit in Kraft getreten (§ 18 Abs 1 PatVG) und war danach Gegenstand intensiver Begleitforschung. Demnach weiß zwar eine steigende Anzahl von Menschen über die Möglichkeit einer Patientenverfügung Bescheid, laut Umfrage haben aber „nur“ rund 4 % der in Österreich lebenden Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet. Eine mögliche Ursache dafür wird in den mit der Errichtung verbundenen Kosten gesehen. Eine parlamentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ widmete sich im Jänner 2015 ua dem PatVG und allfälligen Verbesserungen. Empfohlen wurden Vereinfachungen bei der Errichtung, Maßnahmen zur Kostenerleichterung und die Etablierung eines zentralen Registers zur jederzeit möglichen Feststellung, ob ein Patient eine Patientenverfügung errichte...

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