Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zivilrechtlicher Autonomieschutz bei der Suizidhilfe
Mit Erkenntnis vom , G 139/2019, hob der VfGH das österreichische Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung in § 78 Fall 2 StGB auf, wodurch die Assistenz beim selbst durchgeführten Suizid (Suizidhilfe) ihre Strafbarkeit verliert. Die Entscheidung wirft schwerwiegende ethische und rechtliche Folgefragen auf. Einige Probleme versucht der folgende Beitrag aus zivilrechtlicher Sicht zu beleuchten.
I. Einordnung und Konsequenzen der Entscheidung
Berücksichtigt man den Stand der öffentlichen Diskussion in Österreich, überrascht die Aufhebungsentscheidung: Nach dem EGMR kommt den Staaten im Bereich der Sterbehilfe ein weiter Ermessensspielraum zu. Bloß ein Minderheitsvotum der Bioethikkommission sprach sich 2015 für eine Legalisierung der Sterbehilfe aus, während die Mehrheit eine weitreichende Reform des § 78 StGB anstrebte. Eine parlamentarische Enquete-Kommission zur palliativmedizinischen Betreuung erwog im selben Jahr auch die Suizidhilfe, brachte aber noch keine konkreten Vorschläge. 2016 untersagte der VfGH einen Verein wegen des strafgesetzwidrigen Zwecks der Mithilfe bei der Selbsttötung. 2019 erlaubte allerdings eine Novelle des ÄrzteG ausdrücklich, das Leiden eines sterbenden Menschen verhältnism...