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Ermittlung des Grundstückswertes eines Baurechts an einem Fabriksgrundstück
Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 4 Abs 1 GrEStG; § 2 Abs 2 und 3 GrVW.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH verwirklichte aufgrund des Erwerbs sämtlicher Anteile an einer anderen GmbH den Anteilsvereinigungstatbestand gemäß § 1 Abs 3 GrEStG. Im Vermögen der erworbenen GmbH befanden sich zwei Baurechte samt den als Zugehör geltenden Bauwerken. Strittig war die Ermittlung der Grundstückswerte dieser Baurechte, und zwar insbesondere, ob nach den Bestimmungen der GrWV bei einem Fabriksgrundstück stets der Wertansatz für Fabriksgebäude oder allenfalls auch der Wertansatz für einfachste Gebäude zur Anwendung gelange.
Rechtliche Beurteilung: Bei der Ermittlung der Grundwerte (§ 2 Abs 2 GrWV) der Baurechte wurde jeweils der hochgerechnete dreifache Bodenwert der mit den Baurechten belasteten Grundstücke im Hinblick auf die (damalige) Restnutzungsdauer der Baurechte gemäß § 56 Abs 3 Z 1 BewG 1955 aliquotiert und daher nur in Höhe von 80 % angesetzt.
Diese Ermittlungsmethode findet allerdings weder im § 4 Abs 1 GrEStG noch in den Bestimmungen der GrWV - die in ihrer im vorliegenden Revisionsfall anwendbaren Stammfassung BGBl II 2015/442 keine spezifischen Bestimmungen für die Ermittlung des Grundst...